
Der Notartermin stellt einen zentralen Meilenstein bei der Gründung Ihrer Unternehmergesellschaft dar. Anders als bei vielen internationalen Rechtsformen ist die notarielle Beurkundung in Deutschland gesetzlich vorgeschrieben. Doch was genau erwartet Sie beim Notartermin zur UG Gründung? Wie läuft dieser ab, welche Unterlagen benötigen Sie und mit welchen Kosten müssen Sie rechnen?
In diesem Artikel erhalten Sie einen praxisnahen Einblick in den Notartermin, damit Sie optimal vorbereitet sind und der Gründungsprozess reibungslos verläuft.
Die notarielle Beurkundung ist im deutschen Gesellschaftsrecht fest verankert. Gemäß § 2 Abs. 1 GmbHG, der auch für die Unternehmergesellschaft als kleine Schwester der GmbH gilt, muss der Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet werden. Diese Pflicht dient mehreren Zwecken:
Ohne diese notarielle Beurkundung kann Ihre UG nicht ins Handelsregister eingetragen werden – der Notartermin ist daher unverzichtbar für den erfolgreichen Abschluss Ihrer UG Gründung.
Eine gründliche Vorbereitung erspart Ihnen Zeit und vermeidet Verzögerungen. Folgende Unterlagen und Informationen sollten Sie zum Notartermin mitbringen:
Viele Notare versenden vorab einen Fragebogen, den Sie ausgefüllt zurücksenden. Dies beschleunigt die Vorbereitung der Dokumente erheblich.
Der eigentliche Notartermin zur UG Gründung folgt einem strukturierten Ablauf, der in der Regel 30 bis 60 Minuten dauert:
Zu Beginn prüft der Notar die Identität aller anwesenden Gründer anhand der Ausweisdokumente. Dies ist eine gesetzliche Pflicht zur Verhinderung von Missbrauch und Identitätsdiebstahl.
Der Notar verliest den vorbereiteten Gesellschaftsvertrag vollständig oder erläutert dessen wesentliche Inhalte. Bei Verwendung des vereinfachten Musterprotokolls ist dieser Prozess deutlich kürzer, da das Protokoll standardisiert ist.
Der Notar ist verpflichtet, alle rechtlich relevanten Aspekte zu erläutern. Dazu gehören:
Nutzen Sie diese Gelegenheit, um offene Fragen zu klären. Der Notar muss neutral beraten und darf keine Partei bevorzugen.
Nach der Verlesung und Beratung erfolgt die eigentliche Beurkundung. Alle Gesellschafter und der/die designierte(n) Geschäftsführer unterzeichnen die notarielle Urkunde. Mit dieser Unterschrift wird der Gesellschaftsvertrag rechtswirksam.
Im selben Termin werden üblicherweise weitere Dokumente beurkundet oder beglaubigt:
Nach Abschluss des Termins übernimmt der Notar die elektronische Einreichung der Unterlagen beim zuständigen Handelsregister. Sie müssen sich um diesen Schritt nicht selbst kümmern.
Die Kosten für den Notartermin richten sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und sind bundesweit einheitlich geregelt. Die Höhe bemisst sich hauptsächlich nach dem Stammkapital:
Bei Verwendung des Musterprotokolls und einem Stammkapital von 1.000 Euro:
Bei individuellem Gesellschaftsvertrag: Die Kosten steigen auf etwa 300-400 Euro, da der Aufwand für den Notar höher ist.
Zusätzliche Gebühren:
Insgesamt sollten Sie für den Notartermin und die Handelsregistereintragung mit Gesamtkosten von 350-600 Euro rechnen, abhängig von der Komplexität Ihrer Gründung.
Eine wichtige Entscheidung vor dem Notartermin betrifft die Wahl zwischen dem standardisierten Musterprotokoll und einem individuellen Gesellschaftsvertrag.
Für viele Gründer, die eine Unternehmergesellschaft gründen, ist das Musterprotokoll völlig ausreichend und bietet ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis.
Einige typische Stolpersteine können den Notartermin verzögern oder erschweren:
Der Notartermin ist zwar der wichtigste formale Schritt, aber nicht das Ende des Gründungsprozesses:
Erst mit der Eintragung ins Handelsregister existiert Ihre UG offiziell und ist voll geschäftsfähig.
Die Corona-Pandemie hat auch beim Notartermin zu mehr Flexibilität geführt. Einige Optionen können den Prozess erleichtern:
Allerdings sind diese Optionen nicht bei allen Notaren verfügbar und mit zusätzlichem Aufwand verbunden.
Der Notartermin bei der UG Gründung ist ein unverzichtbarer, aber gut planbarer Schritt auf dem Weg zu Ihrem eigenen Unternehmen. Mit der richtigen Vorbereitung, vollständigen Unterlagen und einer klaren Vorstellung von Ihrer Unternehmensstruktur läuft der Termin reibungslos ab. Die Kosten sind überschaubar und gesetzlich geregelt, sodass Sie keine bösen Überraschungen erwarten.
Nutzen Sie die Beratung des Notars aktiv, stellen Sie Fragen und klären Sie Unklarheiten. Nach dem Notartermin und der anschließenden Handelsregistereintragung sind Sie nur noch wenige Schritte von Ihrer geschäftsfähigen UG entfernt.